Allgemeine geschäftsbedingungen
1. ABSCHLUSS DES VERTRAGES
Ein Vertrag gilt, als abgeschlossen, wenn ein schriftlicher Reservierungsvertrag seitens des Augustiners Dresdens vorliegt und diese vom Vertragspartner unterzeichnet ist. Auftragsnehmer ist das Augustiner Dresden/BENIGA GmbH. Im Nachgang Auftragnehmer genannt. Die Reservierung von Räumen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung dieser bedarf der schriftlichen Genehmigung des Augustiners Dresdens.
2.LEISTUNGEN; PREISE
Alle angegebenen Preise für Leistungen im Augustiner Dresden sind Inklusivpreise. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Die Bereitstellungskosten für die Räume bzw. Flächen gelten wie im jeweils abgeschlossenen Vertrag ausgewiesen.
Werden gastronomische Leistungen vereinbart, so sind diese in voller Höhe zu bezahlen, auch wenn die gebuchte Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag nicht erreicht wird und die genaue Personenzahl nicht 48 Stunden im Vorfeld dem Auftragnehmer schriftlich übermittelt wurde.
Wenn die angegebene Teilnehmerzahl überschritten wird, ist die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend.
Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 9 Monate, so behält sich das Augustiner Dresden das Recht vor Preisänderungen vorzunehmen und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
3. EXKLUSIVANMIETUNG VON RÄUMLICHKEITEN
Unsere Räumlichkeiten können auch für Feiern und Veranstaltungen exklusive angemietet werden. Dafür ist ein Mindestumsatz fällig, der sich nach dem jeweiligen Raum richtet. Die Mindestumsätze beträgt: Gewölbekeller 3.500 €, komplettes Obergeschoss inklusive Stübchen: 4.000 €, Obergeschoss ohne Stübchen: 2.500 €, Stübchen: 1.500 € (Die Preise gelten für 2024). Das Erdgeschoss kann nicht exklusiv angemietet werden. Ist keine Exklusivität vereinbart, oder gebucht worden, können wir bei Reservierungen grundsätzlich keine festen Tische oder Räume zusagen. Die Zuteilung der Tische für Reservierungen erfolgt erst am Tag selbst und wird nach den Gegebenheiten und der Personenzahl der jeweiligen Reservierung vom Augustiner Dresden festgelegt.
4. STORNIERUNGSFRISTEN / RÜCKTRITT
Wenn keine spezielle gastronomische Leistung für die Veranstaltung vereinbart wird und sämtliche Speisen und Getränke am Veranstaltungstag aus der zum Zeitpunkt gültigen Speisen- und Getränkekarte ausgewählt werden, dann kann die Veranstaltung bis 1 Tag im Vorfeld kostenlos abgesagt werden. Die Absage muss schriftlich erfolgen. Bei einer Absage am Veranstaltungstag selbst, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eventuelle Umsatzeinbußen durch die kurzfristige nicht wieder Belegung der abgesagten Plätze in Rechnung zu stellen.
Die Bemessungsgrundlage für einen nicht wieder belegten Platz sind 25 € pro Person.
Wenn eine spezielle gastronomische Leistung (Menü, Büffet oder sämtliche Leistungen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung von der gültigen Speise- und Getränkekarte abweichen) vereinbart wurde, dann kann die Veranstaltung mit einer Frist von 4 Tagen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden.
Die spezielle gastronomische Leistung wird in Reservierungsvertrag gesondert aufgeführt.
Von der kostenfreien Stornierung ausgenommen, sind Waren, die der Auftragnehmer auf gesonderten Wunsch des Auftraggebers für die Veranstaltung extra besorgen sollte und die nicht im normalen Sortiment des Auftragnehmers angeboten werden.
Sollte der Auftragnehmer diese Waren bereits vorrätig haben, so muss der Auftraggeber diese Kosten bei einer Absage der Veranstaltung unabhängig von jeglicher Stornofrist zu 100% bezahlen.
Bei einer Stornierung von 3 Tagen vor der Veranstaltung erlaubt sich das Augustiner Dresden, eine Pauschale von 30% vom Gesamtpreis für die gebuchte gastronomische Leistung in Rechnung zu stellen.
Bei einer Stornierung von 2 Tagen vor der Veranstaltung erlaubt sich das Augustiner Dresden, eine Pauschale von 50 % vom Gesamtpreis für die gebuchte gastronomische Leistung in Rechnung zu stellen.
Bei einer Stornierung von 1 Tag vor der Veranstaltung oder am Veranstaltungstag selbst, erlaubt sich das Augustiner Dresden die volle Höhe des vereinbarten Gesamtpreises für die gastronomische Leistung in Rechnung zu stellen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung kann in Bar oder mit Kreditkarte erfolgen.
Eine Zahlung auf Rechnung ist nur nach vorheriger Vereinbarung im Reservierungsvertrag möglich. Hierzu muss dem Augustiner Dresden eine vom Auftraggeber unterzeichnete und vollständige ausgefüllte Kostenübernahmeerklärung vorliegen. Die Rechnung muss dann mit einer Frist von 14 Tagen an den Auftragnehmer überweisen werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt 6 % Verzugszinsen für die verspätete Zahlung zu berechnen. Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke, etc.
Für die Reservierung von Räumlichkeiten oder gastronomische Leistung kann eine Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe der Vorauszahlung wird im Reservierungsvertrag gesondert angegeben.
GUTSCHEINE
Die Gutscheine für das Augustiner an der Frauenkirche werden durch die BENIGA GmbH ausgestellt. Die Gutscheine können vor Ort im Restaurant selbst erworben werden als Gutscheinkarte. Diese Gutscheinkarte wird beim Erwerb mit dem gewünschten Betrag aufgeladen und kann dann im Restaurant selbst für jegliche Speisen und Getränke eingelöst werden. Die Gutscheine sind 3 Jahre gültig. Die Gutscheinkarte wird automatisch nach Ablauf der Gültigkeit gesperrt und kann nicht mehr verwendet werden.
Über die Webseite www.augustiner-dresden.com können Online-Gutscheine erworben werden, diese sind auch wie die Gutscheinkarten im Restaurant für jegliche Speisen und Getränke einsetzbar. Auch diese Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren.
5. HAFTUNG
Die Vertragspartner des Augustiner Dresdens bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber, haften gegenüber dem Augustiner Dresden in vollem Umfang für durch Sie selbst, ihre Gäste oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte, verursachten Schäden gesamtschuldnerisch. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Augustiner Dresden kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Augustiner Dresden zur fristlosen Löschung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
Soweit das Augustiner Dresden für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Augustiner Dresden von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Auftraggeber auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mit dem Augustiner Dresden abzustimmen. Auf Anfrage wird Hilfspersonal für Transport und Aufstellung im Rahmen des Möglichen gegen besondere Vergütung gestellt. Das Augustiner Dresden haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände.
Das Augustiner Dresden haftet für abhanden gekommene oder beschädigte Ausstellungsstücke des Bestellers nur dann, wenn seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Für Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen und/oder Inventar von Augustiner Dresden im Zusammenhang mit der Veranstaltung haften Besteller und Veranstalter unabhängig vom Verschulden.
6. BESONDERE HINWEISE
Reservierte Plätze werden 20 Minuten nach der vereinbarten Zeit wieder frei gegeben, wenn nicht in geeigneter Weise eine Verspätung angemeldet wird und die weitere Reservierung möglich ist.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. ein Korkgeld erhoben.
Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im Übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände- nur mit Zustimmung von Augustiner Dresden angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Evtl. Schäden werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus dem Restaurant zu entfernen. Es erfolgt eine Lagerung nur, wenn das Augustiner Dresden dem zustimmt und jeweils gegen gesonderte Vergütung; die Auswahl des Lagerorts bestimmt das Augustiner Dresden.
Sollten Störungen oder Defekte an den vom Augustiner Dresden zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Restaurant, soweit möglich, sofort für Abhilfe sorgen. Dem Besteller obliegt der Nachweis, dass ihm durch derartige Störungen oder Defekte ein Schaden entstanden ist. Für etwaige Schäden des Bestellers haftet das Augustiner Dresden nur dann, wenn diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen.
Die Verwendung des Namens oder/ und der Marke „Augustiner an der Frauenkirche“ oder „Augustiner Bräu München“ oder „Augustiner Dresden“ für jegliche Zwecke bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Sämtliche Ton- und Bildrechte für Aufnahmen im Augustiner Dresden gehen ohne besondere Vereinbarung ausdrücklich auf das Augustiner Dresden, BENIGA GmbH, über. Insbesondere Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw.
Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger, schriftlicher Zustimmung von Augustiner Dresden/BENIGA GmbH. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Restaurants und werden dadurch wesentliche Interessen von Augustiner Dresden/BENIGA GmbH beeinträchtigt, so hat das Restaurant das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall gilt Ziffer 4 (Zahlung der Miete und einer Vergütung). Darüber hinaus hat der Auftragnehmer das Recht Lizenz- und Nutzungsgebühren zu erheben. Hat das Augustiner Dresden begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe, kann er die Veranstaltung absagen. Die Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch eine Veranstaltung notwendig geworden sind, können dem Auftraggeber der Veranstaltung belastet werden. Das Augustiner Dresden braucht gegenüber dem Auftraggeber die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht zu rechtfertigen. Es genügt der begründete Anlass zur Sicherungsmaßnahme.
7. ALLGEMEINES
Alle Änderungen bedürfen der Schriftform. Für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages (einschließlich dieser vorliegenden Geschäftsbedingungen) unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die sie in Kenntnis der Unwirksamkeit der wegfallenden Bestimmungen statt dieser getroffen hätten.
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Dresden.